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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digital-Ideas | IT-System Consulting Mansoor
Germaniastr. 151
12099 Berlin
Deutschland

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Digital-Ideas | IT-System Consulting Mansoor, nachstehend „Digital-Ideas“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Digital-Ideas absenden.

2. Weitergeleitete Aufträge

2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass Digital-Ideas einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt Digital-Ideas den Auftrag dadurch, dass dieser im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet wird.

2.2 Die Angebote von Digital-Ideas sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit Digital-Ideas kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Webdesigner zustande.

3.2 Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.

4. Daten

Der Kunde stellt Digital-Ideas von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Digital-Ideas nicht haftbar gemacht werden, sofern Digital-Ideas nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von Digital-Ideas, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

5. Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

6. Korrekturen, Abnahme und Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit diese 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung informiert Digital-Ideas den Kunden im Voraus und stimmt dies mit ab. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die von Digital-Ideas abgelieferten Arbeiten als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von 2 Wochen.

Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang bzw. Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

7. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. und sonstigen durch den Auftraggeber zu verantwortenden Verzögerungen ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

8. Preise und Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste von Digital-Ideas bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden in mit Endabrechnung verrechnet. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei Digital-Ideas und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Webdesigner ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Webdesigner vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

9. Markenrechte/Copyrights

Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch Digital-Ideas erstellten Arbeiten verbleibt bei Digital-Ideas.

10. Haftung

10.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Webdesigner wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt Digital-Ideas von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

10.2 Erachtet Digital-Ideas für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

10.3 Schadensersatzansprüche gegen Digital-Ideas sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Digital-Ideas selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Digital-Ideas zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

10.5 Der Höhe nach ist die Haftung von Digital-Ideas beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

10.6 Die Haftung von Digital-Ideas für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10.7 Für Fehler die durch andere Webdesigner, Programmierer oder den Kunden selbst verursacht werden ist Digital-Ideas nicht haftbar.

11. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

11.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Digital-Ideas gilt deutsches Recht.

11.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Berlin.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

12.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 12 bedarf ebenfalls der Schriftform.

12.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: 01.01.2009